Angebot zur Entlastung im Alltag

Entlastungsangebote im Alltag | Anerkanntes Unterstützungsangebot in Leipzig
  • Anerkannte Entlastungsleistung durch die Pflegekasse (Entlastungsbetrag – § 45b SGB XI)
  • Wir sind anerkannt und zertifiziert durch Pflege Sachsen
  • Keine doppelte Beantragung – Leistungen sind ab Pflegegrad direkt nutzbar
  • Wird auch kombiniert mit anderen Reinigungs- oder Unterstützungsleistungen genutzt
  • Fachlich begleitet und qualifiziert durchgeführt

Als zertifizierter Anbieter „Anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag“ helfen wir Ihnen und Ihren Angehörigen, den Alltag sicher, selbstständig und mit mehr Lebensqualität zu gestalten – ohne körpernahe Pflegeleistungen. Dieses Angebot ergänzt klassische Reinigungs- und Haushaltsdienste und kann über die Pflegekasse abgerechnet werden.


Was bedeutet „Unterstützung im Alltag“?

Unterstützungsangebote im Alltag richten sich an Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause leben und Hilfe bei alltäglichen Aufgaben benötigen. Diese Leistungen entlasten pflegende Angehörige und fördern die Selbstständigkeit im eigenen Zuhause. Anerkannte Angebote werden nach Landesrecht vergeben und müssen bestimmte Qualitäts- und Schulungsanforderungen erfüllen, damit Sie die Pflegekasse nutzen können.


Wie funktioniert die Abrechnung über die Pflegekasse?

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag (bis zu 131 €) zur Verfügung. Mit diesem Betrag können Sie anerkannte Unterstützungsleistungen wie unsere Entlastungsangebote nutzen, ohne zusätzliche Kosten zu tragen — sofern Sie die Leistungen nicht gleichzeitig über andere Sachleistungen abrechnen.

✔ Sie brauchen keinen zusätzlichen Antrag bei der Pflegekasse, sobald der Pflegegrad bewilligt ist.

✔ Entlastungsleistungen können auch mit Sachleistungen kombiniert werden (bis zu bestimmten Grenzen).


Unsere Entlastungsleistungen im Alltag

Wir unterstützen Sie gezielt dort, wo es im Alltag oft schwer fällt – zuverlässig, respektvoll und kompetent:

✔ Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Reinigung und Ordnung in Wohnräumen

  • Wäschepflege und Bügelservice

  • Unterstützung bei Haushaltsorganisation

Diese Leistungen ergänzen unser Reinigungsangebot und sind nach § 45a SGB XI abrechenbar.

✔ Alltagsbegleitung und Unterstützung

  • Begleitung bei Besorgungen und Einkäufen

  • Fahrdienste (z. B. zu Terminen oder Arztbesuchen)

  • Strukturierung und Planung des Tagesablaufs

  • Gesprächspartner und Begleitung im Alltag

Solche Angebote dienen dazu, Ihre Selbstständigkeit zu fördern und pflegende Angehörige gezielt zu entlasten.


Vorteile für Sie im Überblick

✔ Anerkannte Entlastungsleistung durch die Pflegekasse

✔ Keine doppelte Beantragung – Leistungen sind ab Pflegegrad direkt nutzbar

✔ Wird auch kombiniert mit anderen Reinigungs- oder Unterstützungsleistungen genutzt

✔ Fachlich begleitet und qualifiziert durchgeführt


Für wen ist dieses Angebot geeignet?

Dieses Angebot richtet sich an:

  • Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause leben

  • Senioren, die Alltagshilfe benötigen

  • Angehörige, die dauerhaft unterstützen und entlastet werden sollen

  • Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Alltagskompetenz


Wie beantrage ich die Leistung?

  1. Klären Sie zunächst Ihren Anspruch mit Ihrer Pflegekasse (Entlastungsbetrag – § 45b SGB XI).

  2. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsprofil.

  3. Sie reichen die erhaltene Rechnung bei der Pflegekasse ein – direkt oder über Abtretungserklärung.

  4. Die Pflegekasse erstattet die Kosten bis zum verfügbaren Betrag.


Jetzt Entlastung im Alltag sichern

Nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal. Wir beraten Sie gerne persönlich, wie Sie unser Entlastungsangebot im Alltag einsetzen – abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Ihren Pflegegrad.


Hinweis für Pflegekasse & Qualität

Unsere Leistungen entsprechen den aktuellen sächsischen Anerkennungsanforderungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI.